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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen
des Bildungs- und
Wissenszentrums Boxberg (Landesanstalt für Schweinezucht - LSZ)

Allgemeines

Das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (Landesanstalt für Schweinezucht - LSZ) ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Schweinehaltung und Schweinezucht. Dazu führt das Bildungs- und Wissenszentrum
Boxberg Veranstaltungen durch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen des Bildungs- und Wissenszentrums Boxberg mit den Teilnehmern/- innen an den Veranstaltungen.
Speicherung von Daten

Das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg speichert die persönlichen Daten der Teilnehmer/- innen bei der Anmeldung in elektronischer Form. Name, Anschrift und Telefonnummer können den anderen Teilnehmern/- innen einer Veranstaltung zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften mitgeteilt werden, es sei denn, der/ die Teilnehmer/-in widerspricht dem ausdrücklich. Die Daten werden vom Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt. Eine Weitergabe z.B. an Firmen zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Leistungsumfang, Änderungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der
Veranstaltungsbeschreibung. Abweichende
Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Bezahlung

Die Kosten für Übernachtung, Verpflegung,
Unterlagen und Teilnahmegebühren werden in
der Höhe, wie sie in der
Veranstaltungsausschreibung genannt ist,
vorbehaltlich eventueller Änderungen, spätestens
bei Beendigung der Veranstaltung fällig.
Anmeldung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer
Veranstaltung und der Annahme durch das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg zu Stande. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine telefonische oder schriftliche Anmeldung per Fax oder mit dem auf der Homepage der LSZ Boxberg hinterlegten Formular erforderlich. Bei eintägigen Veranstaltungen genügt die telefonische Anmeldung. Die Teilnehmer/- innen
werden vor Beginn per Email, Fax oder Post benachrichtigt. Bei Überbelegung der Veranstaltung, Änderung oder Ausfall informiert das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg, sobald es hiervon Kenntnis hat.
Hausordnung

Die Hausordnung regelt die Einzelheiten des
Aufenthalts auf dem Gelände des Bildungs- und
Wissenszentrums Boxberg. Sie ist Bestandteil der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Veranstaltungen durch geschlossene Gruppen

Eigenständige Veranstaltungen Dritter (Verbände,
Vereine, Private) werden in einem besonderen
Belegungsvertrag geregelt.
Rücktritt von Veranstaltungen durch das
Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg

Das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg kann
wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von
Dozenten, Seuchengefahr und ähnlichen schwerwiegenden
Gründen vom Vertrag zurücktreten. In
diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen
erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das
Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg sind
ausgeschlossen.
Haftung, Unfälle

Die Haftung des Bildungs- und Wissenszentrums Boxberg für Schäden und Unfälle jeder Art wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Benutzung der Park- und Stellplätze auf dem Gelände der LSZ Boxberg erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden - insbesondere bei Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl des Kraftfahrzeuges haftet weder die LSZ Boxberg noch das land Baden-Württemberg. Für die während des Aufenthalts von Teilnehmer/-innen verursachten Schäden an Einrichtungen und Gebäuden des Bildungs- und Wissenszentrums Boxberg sowie bei Verlust von den zur Verfügung gestellten Schlüsseln, haftet der/die Teilnehmer/- in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Schadensersatzansprüche von Nutzern untereinander bzw. gegenüber Dritten regeln sich nach den Bestimmungen des Zivilrechts. Die Verkehrsicherungspflicht erfolgt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
Rücktritt von Veranstaltungen durch
Teilnehmer/- innen

Abmeldungen sind bis spätestens eine Woche vor
Veranstaltungsbeginn möglich. Bei verspäteter
oder nicht erfolgter Abmeldung wird ein Kostenersatz in Höhe von 25,00 € erhoben. Abmeldungen von der überbetrieblichen Ausbildung sind bis spätestens zwei Wochen vor Beginn möglich. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Abmeldung wird ein Kostenersatz in Höhe von 60,00 € erhoben.
Gültigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten
die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Boxberg, September 2016

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