Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen
des Bildungs- und Wissenszentrums Boxberg (Landesanstalt für Schweinezucht - LSZ)
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Allgemeines
Das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (Landesanstalt für Schweinezucht - LSZ) ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Schweinehaltung und Schweinezucht. Dazu führt das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg Veranstaltungen durch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen des Bildungs- und Wissenszentrums Boxberg mit den Teilnehmenden an den Veranstaltungen. |
Speicherung von Daten
Das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg speichert die persönlichen Daten der Teilnehmenden bei der Anmeldung in elektronischer Form. Die Daten werden vom Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt. Eine Weitergabe z.B. an Firmen zu Werbezwecken erfolgt nicht. |
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Leistungsumfang, Änderungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren. |
Bezahlung
Die Kosten für Übernachtung, Verpflegung, Unterlagen und Teilnahmegebühren werden in der Höhe, wie sie in der Veranstaltungsausschreibung genannt sind, vorbehaltlich eventueller Änderungen, spätestens bei Beendigung der Veranstaltung fällig. |
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Anmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg zu Stande. Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen Vertragsbestandteil. Bei Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung per Mail oder mit dem auf der Homepage der LSZ Boxberg hinterlegten Formular erforderlich. Bei Überbelegung der Veranstaltung, Änderung oder Ausfall informiert das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg, sobald es hiervon Kenntnis hat. |
Hausordnung
Die Hausordnung regelt die Einzelheiten des Aufenthalts auf dem Gelände des Bildungs- und Wissenszentrums Boxberg. Sie ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
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Rücktritt von Veranstaltungen durch das
Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg Das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten, Seuchengefahr und ähnlichen schwerwiegenden Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg sind ausgeschlossen. |
Haftung, Unfälle
Die Haftung des Bildungs- und Wissenszentrums Boxberg für Schäden und Unfälle jeder Art wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Benutzung der Park- und Stellplätze auf dem Gelände der LSZ Boxberg erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden - insbesondere bei Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl des Kraftfahrzeuges haften weder die LSZ Boxberg noch das Land Baden-Württemberg. Für die während des Aufenthalts von Teilnehmenden verursachten Schäden an Einrichtungen und Gebäuden des Bildungs- und Wissenszentrums Boxberg sowie bei Verlust von den zur Verfügung gestellten Schlüsseln haften die Teilnehmenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Schadensersatzansprüche von Nutzern untereinander bzw. gegenüber Dritten regeln sich nach den Bestimmungen des Zivilrechts. Die Verkehrssicherungspflicht erfolgt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. |
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Rücktritt von Veranstaltungen durch
Teilnehmende Abmeldungen sind bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Abmeldung wird ein Kostenersatz in Höhe von 25,00 € erhoben. Abmeldungen von der überbetrieblichen Ausbildung sind bis spätestens zwei Wochen vor Beginn möglich. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Abmeldung wird ein Kostenersatz in Höhe von 60,00 € erhoben. |
Gültigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. |
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Boxberg, April 2026 |