Navigation überspringen

Tierseuche

Afrikanische Schweinepest

Wildschweine auf einer Wiese

ASP-Fall bei Wildschwein in Baden-Württemberg

Am 08.08.2024 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis) nachgewiesen. Das Land ruft schweinehaltende Betriebe dringend dazu auf, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Von dem Virus geht keine Gefahr für den Menschen aus.

Zur Pressemitteilung des MLR


Was bisher geschah...

Die ASP ist eine anzeigepflichtige, hochansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt, aber für Menschen und andere Haustiere ungefährlich ist. Ebenso wie die klassische Schweinepest ist die ASP unheilbar und verläuft für erkrankte Schweine immer tödlich. Infizierte Tiere entwickeln schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. Fotos zu Krankheitssymptomen und auffälligen Organveränderungen sind auf der Seite des Nationalen Referenzlabors für Afrikanische Schweinepest des Friedrich-Löffler-Instituts zusammengestellt.

Am 10.09.2020 wurde in Brandenburg an einem toten Wildschwein der erste Fall von afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland nachgewiesen. Es kam zu weiteren bestätigten Fällen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. In 2021 gab es in Deutschland vier Ausbrüche im Hausschweinebestand und 2.715 im Wildschweinebestand. In 2022 und 2023 kam es bereits zu drei bzw. einem Ausbruch im Hausschweinebestand und 1.115 bzw. 880 bei Wildschweinen. 2024 sind bisher Ausbrüche in neun Hausschweinebeständen und 295 Ausbrüche bei Wildschweinen bekannt (Stand 16.08.2024; Quelle: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/).

Am 25.05.2022 kam die ASP auch in Baden-Württemberg an, auf einem Mastschweinebetrieb mit Freilandhaltung im Landkreis Emmendingen. Ein Eintrag in die Wildschwein-Population ist nicht erfolgt. Vermutlich erfolgte die Übertragung durch den Menschen.
Am 15.06.2024 hatte das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt, dass ein bei Rüsselheim (Hessen) gefundener Wildschweinkadaver mit ASP infiziert war. Bei der groß angelegten Fallwildsuche wurden weitere positiv getestete Kadaver entdeckt. Im Juli wurde die ASP in sieben hessischen Hausschweinebeständen nachgewiesen. Ein weiterer positiver Fall wurde bei einem Wildschweinkadaver in Gimbsheim (Rheinland-Pfalz) bestätigt. Am 27.07.2024 wurde im hessischen Landkreis Bergstraße, nahe BW, ein Wildschwein positiv auf ASP getestet.

Die Seuche macht vor Landesgrenzen nicht Halt und ist nun erneut in Baden-Württemberg angekommen.

Das CVUA Karlsruhe hat am 08.08.2024 mitgeteilt, dass bei einem in der Nähe von Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) krank erlegten Wildschwein das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) folgte am 09.08.2024 (Pressemitteilung des MLR Baden-Württemberg am 09.08.2024). Die betroffenen Kreise arbeiten an Allgemeinverfügungen (AV), um das weitere Vorgehen zu regeln. Die jeweilige AV finden Sie stets aktuell auf den Homepages der Landkreise.

Um eine Verbreitung der ASP zu verhindern, werden im Falle eines ASP-Ausbruchs im Wildbestand Sperrzonen um den Fundort herum eingerichtet:

  • Schutzzone/Kerngebiet (Sperrzone II) - mind. 3 km
  • Infizierte Zone (Sperrzone II) - mind. 10 km
  • Pufferzone (Sperrzone I)

In diesen Sperrbezirken werden nicht infizierte Betriebe nicht gekeult, aber behördlicher Überwachung unterstellt. Verendete und getötete Tiere sowie das Auftreten fieberhafter Erkrankungen müssen umgehend den Behörden gemeldet werden. Ausbrüche im Wildschweinebestand werden durch Absperrung und Umzäunung des betroffenen Gebietes bekämpft. Um den Fundort des positiven Tieres wird eine Sperrzone festgelegt. Alle Hausschweinebetriebe innerhalb dieser Zone unterliegen verschiedenen Restriktionsmaßnahmen, die u.a. den Transport zum Verkauf und zur Schlachtung, Meldepflichten sowie Auslauf- und Freilandhaltungen betreffen können. Für Auslauf- und Freilandhaltungen unter ASP-Bedingungen wurden Leitlinien erarbeitet. 

Bei einem ASP-Ausbruch im Hausschweinebestand werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Einrichtung des Kerngebiets (Sperrzone II) - mind. 3 km Radius
  • Daran anschließend die infizierte Zone (Sperrzone II) - mind. 10 km
  • Daran anschließend die Pufferzone (Sperrzone I)
  • Tötung des betroffenen Bestandes
  • Serologische Beprobung und Genotypisierung des Erregers
  • Verbot der Verbringung von Schweinen in der Sperrzone
  • Verbot der Verbringung von Fleisch, Fleischerzeugnissen, tierischen Nebenprodukten, Gülle, Mist und Einstreu

Die Übertragung der ASP erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, Kadavern oder Speiseabfällen. Auch der Mensch kann Überträger sein, z.B. durch kontaminierte Fahrzeuge, Kleidung, oder landwirtschaftliche Geräte.
Die rasche Ausbreitung der ASP zeigt wie ernst zu nehmend die Seuche ist. Durch ein funktionierendes Früherkennungssystem und eine konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kann einer weiteren Ausbreitung in Nutz- und Wildtierbeständen vorgebeugt werden.

Wichtige Informationen zur ASP zusammengefasst finden Sie in dieser Broschüre des MLR "Afrikanische Schweinepest - was Landwirte wissen müssen"


Biosicherheitsberatung in Baden-Württemberg

Um Landwirte und Jäger in Baden-Württemberg über die ASP zu informieren, wurde 2018 das ASP-Kompetenzzentrum in die Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg integriert. 

Das ASP-Kompetenzteam steht sowohl im Vorfeld als auch im ASP-Fall beratend und unterstützend den Behörden zur Verfügung, damit sich diese bestmöglich auf einen Ausbruch der ASP in Baden-Württemberg vorbereiten können.

Unter nachfolgenden Kontaktdaten können Sie das Team erreichen:

Zudem bietet die Tierseuchenkasse in Baden-Württemberg eine kostenfreie und unabhängige Biosicherheitsberatung für Betriebe an. Die Beratung umfasst einen gemeinsamen Betriebsrundgang, bei dem alle Funktionsbereiche der Tierhaltung begutachtet werden. Anschließend werden Empfehlungen zur Verbesserung der Biosicherheit erstellt. Als Ansprechpartner steht Ihnen der Tierarzt Ihres Tiergesundheitsdienstes zur Verfügung. 


Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung