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Aktionsplan Kupierverzicht

Im Herbst 2018 hat Deutschland der EU einen Aktionsplan zur Reduzierung des Schwänzekupierens vorgelegt.  Der Aktionsplan verfolgt das Ziel in den Kupierverzicht einzusteigen. Schweinehalter sollen daher die Notwendigkeit des Schwänzekupierens begründen und dokumentieren. Außerdem müssen sie nachweisen, welche Maßnahmen sie gegen das Schwanzbeißen ergriffen haben.

Beurteilung der Schwanzverletzungen nach dem KTBL-Leitfaden Tierschutzindikatoren - Schwein

Dokumentationspflicht für Schweinehalter ab 01. Juli 2019

Seit dem 01. Juli 2019 haben schweinehaltende Betriebe, die Notwendigkeit des Kupierens von Schwänzen beim Schwein umfangreich zu dokumentieren. Betroffen sind Betriebe, die Saugferkel, Aufzuchtferkel, Mastschweine mit kupierten Schwänzen halten. Wobei für die Zuchtläufer und Jungsauen dieselben Vorgaben wie für die Aufzuchtferkel und Mastschweine gelten.

Unter dem Ablaufplan zur Umsetzung des Aktionsplans zum Kupierverzicht sind die Wege dargestellt, die Schweinehalter gehen können.

Es gibt 3 Wege, die Notwendigkeit des Haltens von Schweinen mit kupierten Schwänzen nachzuweisen.

Für diese Nachweise von zentraler Bedeutung sind die Tierhalter-Erklärung und die Risikoanalyse.

Die Tierhalter-Erklärung und die Risikoanalyse sind betriebliche Eigeneinschätzungen in Bezug auf das zukünftig angestrebte Halten von Schweinen mit nicht kupierten Schwänzen.

Abstimmung zwischen Erzeuger, Aufzüchter und Mäster

Welchen Weg  können Sie einschlagen, mit wem müssen Sie sich abstimmen?
Beispiele finden Sie im Fachartikel 'Abstimmung zwischen Ferkelerzeuger, Aufzüchter und Mäster'

Weitere Fachinformationen zu den sechs in der EU Empfehlung 2016/336 genannten Risikofaktoren, die in der Risikoanalyse zu bewerten sind, finden Sie hier:

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Ferkel im Trog
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Schweine liegen im Stall
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Messungen im Schweinestall
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Schwein beim trinken
Aktuelles

Webinar mit Andrea Scholz hier nachhören...


Link zum Video "Aktionsplan Kupierverzicht - Hinweise Mirjam Lechner UEG Hohenlohe-Franken"


FAQ vom 22.05.2019 zum „Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht“

Die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet. Damit werden auch wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Tierhalter-Erklärung in verschiedenen Handelsbeziehungen gegeben. Diese Handreichung dient als Orientierung bei der Umsetzung des Aktionsplans.


 



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